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   VG Augsburg, 27.08.2010 - Au 3 E 10.1200   

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https://dejure.org/2010,69831
VG Augsburg, 27.08.2010 - Au 3 E 10.1200 (https://dejure.org/2010,69831)
VG Augsburg, Entscheidung vom 27.08.2010 - Au 3 E 10.1200 (https://dejure.org/2010,69831)
VG Augsburg, Entscheidung vom 27. August 2010 - Au 3 E 10.1200 (https://dejure.org/2010,69831)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung; Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte; Teilhabebeeinträchtigung; Internatsunterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 27.07.2000 - 12 CE 99.3779
    Auszug aus VG Augsburg, 27.08.2010 - Au 3 E 10.1200
    Der Dringlichkeit der Sache steht es daher nicht entgegen, wenn die Eltern der Antragstellerin ohne Weiteres in der Lage sein sollten, für die Kosten der Unterbringung aufzukommen (BayVGH vom 27.7.2000, 12 CE 99.3779 zit. nach juris).

    Das Gericht bestimmt den Inhalt der einstweiligen Anordnung unabhängig von dem der Behörde bei der Entscheidung über den materiell-rechtlichen Anspruch gegebenenfalls zustehenden Ermessens- oder Beurteilungsspielraum (BayVGH vom 27.7.2000, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 38.97

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung

    Auszug aus VG Augsburg, 27.08.2010 - Au 3 E 10.1200
    Tatbestandliche Voraussetzungen der Gewährung von Eingliederungshilfe sind daher zwei voneinander zu unterscheidende Elemente, die kumulativ vorliegen müssen, zum einen die Abweichung von der alterstypischen seelischen Gesundheit (seelische Störung), zum anderen die dadurch verursachte (bereits eingetretene oder zu erwartende) Teilhabebeeinträchtigung (vgl. BVerwG vom 26.11.1998, 5 C 38.97).
  • VGH Bayern, 24.06.2009 - 12 B 09.602

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Eingliederungshilfe nach §

    Auszug aus VG Augsburg, 27.08.2010 - Au 3 E 10.1200
    Während die erstgenannte Voraussetzung von einem dafür qualifizierten Gutachter (Facharzt, Psychotherapeut o.ä.; § 35 a Abs. 1 a SGB VIII) festzustellen ist, ist über die Teilhabebeeinträchtigung vom Jugendamt - gegebenenfalls unter Beteiligung anderer Stellen - zu entscheiden (vgl. BayVGH vom 17.6.2004, 12 CE 04.578; vom 24.6.2009, 12 B 09.602).
  • VGH Bayern, 17.06.2004 - 12 CE 04.578
    Auszug aus VG Augsburg, 27.08.2010 - Au 3 E 10.1200
    Während die erstgenannte Voraussetzung von einem dafür qualifizierten Gutachter (Facharzt, Psychotherapeut o.ä.; § 35 a Abs. 1 a SGB VIII) festzustellen ist, ist über die Teilhabebeeinträchtigung vom Jugendamt - gegebenenfalls unter Beteiligung anderer Stellen - zu entscheiden (vgl. BayVGH vom 17.6.2004, 12 CE 04.578; vom 24.6.2009, 12 B 09.602).
  • VG Augsburg, 05.07.2011 - Au 3 K 10.1199

    Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte; Teilhabebeeinträchtigung;

    Auf Antrag der Klägerin verpflichtete das Verwaltungsgericht den Beklagten mit Beschluss vom 27. August 2010 (Az. Au 3 E 10.1200) im Weg der einstweiligen Anordnung dazu, ab dem 14. September 2010 vorläufig, längstens bis zum Ende des Schuljahres 2010/2011 die Kosten für die stationäre Unterbringung der Klägerin im Evangelischen Studienheim ..., Internat für Hörgeschädigte, ..., mit gleichzeitigem Besuch der ... -Realschule für Hörgeschädigte zu übernehmen.
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